AGB

  1. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrages ist die von der Lagerhalle (im folgenden LH genannt) und dem Mieter schriftlich bestätigte Anmietung von Räumen und/oder Einrichtungen der LH zu dem bestimmungsgemäßen oder vereinbarten Nutzungszweck.
    2. Werden von der LH auf Verlangen des Mieters weitere als die vorgesehenen Räumlichkeiten oder über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehende technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung gestellt oder zusätzliche Lieferungen und Leistungen erbracht, so erhöht sich das vereinbarte Entgelt entsprechend. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung bemisst sich die Höhe des Entgelts nach der aktuellen Preisliste für Raumvermietungen.
    3. Die gesamte Bewirtschaftung einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen aller Art ist der LH vorbehalten.
  2. Mietzeit
    1. Das Mietobjekt wird lediglich für die von der LH schriftlich bestätigte Zeit gemietet. Mietzeitüberschreitungen sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung von LH. Entstandene Mehrkosten bzw. die Störung von Folgeveranstaltungen in Folge der Zeitüberschreitung gehen zu Lasten des Mieters.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Bei besonderen Veranstaltungen kann eine anteilige Zahlung des Mietpreises als Vorkasse vereinbart werden.
      Der Mietpreis ist spätestens am Veranstaltungstag fällig und ist in bar zu leisten.
      Eine unverzügliche Überweisung des Betrages kann vereinbart werden.
  4. Information und Versicherung
    1. Sollte der Mieter eine Ankündigung seiner Veranstaltung im Programmheft der LH wünschen stellt er bis zum 1. des Vormonats presseverwertbare Unterlagen, möglichst in Form einer Datei zur Verfügung.
    2. Spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn hat der Mieter der LH den Ablauf und die technischen Erfordernisse bekannt zu geben. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann die LH nicht gewährleisten, dass die notwendige technische und personelle Ausstattung für die Veranstaltung von ihr bereit gestellt werden kann.
    3. Die LH ist berechtigt, sich sämtliche im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung des Mieters erstellte Drucksachen, Plakate, Einladungen, etc., vor Durchführung der Veranstaltung vorlegen zu lassen. Die LH ist zur Ablehnung der Veröffentlichung von Werbematerial berechtigt, wenn sie das Öffentlichkeitsbild der LH schädigen kann oder sonstigen gewichtigen Interessen der LH, oder z.B., den guten Sitten widerspricht.
    4. Führt der Mieter eine Veranstaltung durch hat er nachzuweisen, dass er eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung für verursachte Sach- und Personenschäden abgeschlossen hat und haftet für Schäden an Personen, Gebäude und Inventar.
    5. Der Mieter gilt für die in den gemieteten Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung als Veranstalter. Der Mieter ist auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten etc. als Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter besteht. Dies gilt nicht für private Veranstaltungen. LH haftet nicht für Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Dritten.
    6. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung aller gesetzlicher Meldepflichten, der Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung, der Einholung erforderlicher Genehmigungen und der Erfüllung etwaiger Auflagen.
  5. Technische Einrichtungen/Personal
    1. Der Mieter hat der LH einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Benutzung des Mietobjekts anwesend und erreichbar ist.
    2. Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal der LH und deren Beauftragten oder von hierzu eingewiesenen Mitarbeitern des Mieters bedient werden.
      Notausgänge und Fluchtwege sowie sämtliche Feuerlöscher, Hydranten etc., elektrische Schalttafeln müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Es ist strengstens auf die feuer- und polizeilichen Vorschriften zu achten.
    3. Der Mieter übernimmt für die gesamte Dauer der Nutzung der Mietsache die Verkehrssicherungspflichten und stellt die LH insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
    4. Das alleinige Hausrecht gegenüber dem Mieter und Dritten steht der LH zu.
    5. Grundsätzlich stellt LH eine ortskundige Person zwecks Einlasskontrolle. Die Kosten sind im Mietpreis zu berücksichtigen.
  6. Rücktritt/Kündigung
    1. Der Mieter kann bis spätestens 8 Wochen vor Mietzeitbeginn der bestätigten Buchung der Mietsache zurücktreten. In diesem Fall wird ein Pauschale in Höhe von 10% des vereinbarten Bruttoentgelts einschließlich des Entgelts für Zusatzleistungen fällig.
    2. Tritt der Mieter nach Ablauf dieser Frist zurück oder führt die Veranstaltung aus einem Grund nicht durch, die LH nicht zu vertreten hat ist eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75% des vereinbarten Entgelts zu zahlen. Ist der LH eine anderweitige Vermietung möglich, werden die Einnahmen hieraus anteilig angerechnet.
    3. Die LH ist unbeschadet gesetzlicher Rechte zu Rücktritt oder Kündigung berechtigt wenn:
      Aufgrund der LH nach Vertragsabschluss bekannt gewordener vertragswidriger Umstände oder falls bei Durchführung der Veranstaltung Personen- oder Sachschäden, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs oder Rufschädigung der LH drohen.
      Höhere Gewalt oder andere von der LH nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
      Der Mieter mit der von ihm zu erbringenden Zahlung in Verzug gerät und auch auf eine einwöchige Nachfrist nicht zahlt oder sonstigen übernommenen Pflichten des Vertrages nicht nachkommt.
      Verkäufe
      LH übernimmt auf Wunsch den Kartenvorverkauf für den Mieter gegen eine Gebühr in Höhe von 10% des Bruttoverkaufspreises. LH übernimmt mit diesem Kartenvorverkaufsservice hinsichtlich der jeweiligen Veranstaltung nur die Vermittlung eines Veranstaltungsvertrages zwischen dem Kunden einerseits und dem jeweiligen Veranstalter. Vertragliche Beziehungen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung kommen durch den Erwerb des Tickets nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter/Mieter zustande.
      Der Mieter akzeptiert die 1,-€ Ermäßigungs-Regelung pro Karte der LH (z.B: Giro-Live, buw, Coupons) und trägt die Kosten der Einlösung. Plätze für Presse und Aufsichtspersonal der LH sind freizuhalten.
  7. Schlussbestimmungen
    1. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Rechte des Mieters sind nicht auf Dritte übertragbar.
      Salvatorische Klausel – Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
      Gerichtstand ist Osnabrück.
  8. Newsletter abonnieren
    1. Der Abonnent erklärt sich mit der Speicherung seiner E-Mail-Adresse zum diesem Zweck einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Diese Zustimmung kann jederzeit durch eine Nachricht an lagerhalle@osnanet.de oder durch das Abbestellen des Newsletters widerrufen werden.
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