Hausordnung

Lagerhalle e.V., Osnabrück

Herzlich willkommen in der Lagerhalle! Uns ist es ein großes Anliegen, dass sich alle Besucher*innen und Nutzer*innen bei uns wohl und sicher fühlen. Wir legen Wert auf rücksichts- und respektvollen Umgang miteinander. Die Hausordnung dient dazu, Regeln und Richtlinien festzulegen, die das tägliche Miteinander sowie den ordnungsgemäßen Betrieb unseres Kulturzentrums unterstützen. Wir wünschen allen einen angenehmen Aufenthalt!

Das soziokulturelle Zentrum Lagerhalle wird vom Verein Lagerhalle e.V. betrieben. Die Hausordnung gilt für das gesamte Gebäude, den Innenhof und den Biergarten und die Veranstaltungsfläche vor der Tür. Sie gilt für alle Personen, die die Lagerhalle oder die Außengastronomie betreten oder sich dort aufhalten. Mit dem Betreten wird die Hausordnung akzeptiert.

Das Hausrecht üben der Betreiber und beauftragte Dritte (Veranstalter) aus. Den Weisungen der Mitarbeiter*innen und Beauftragten der Lagerhalle ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt für Besucher*innen, Aussteller*innen und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, so z.B. den Zutritt nur gegen Vorlage eines Ausweises und einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.

Respektvolles Miteinander
Damit sich Menschen in der Lagerhalle sicher und wohlfühlen und die miteinander geteilte Zeit genießen können, verweisen wir konsequent jene des Hauses, die sich nicht an unsere Werte halten. Wir dulden keine Diskriminierung und Gewalt – egal ob in Sprache, Verhalten oder in einer anderen Form.

Verhalten, das geeignet ist, den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung, den Betrieb der Gastronomie oder die Arbeit in den Seminarräumen zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers verstößt, ist zu unterlassen. Das beinhaltet insbesondere:

  • Lärm verursachende Aktivitäten wie laute Musik, laute Gespräche oder andere Geräuschquellen während einer Veranstaltung;
  • Uneingeladenes Eindringen in die Veranstaltungs- und Seminarräume oder Störung der Veranstaltungsteilnehmer*innen;
  • Unerlaubtes Blockieren von Fluchtwegen oder anderen wichtigen Bereichen während einer Veranstaltung;
  • Tätigkeiten, die den satzungsgemäßen Zielen der Lagerhalle widersprechen oder diesen bewusst entgegenwirken wollen;
  • das uniforme und erkennbare Auftreten von Personen oder Gruppen mit realem oder mutmaßlich rechtsradikalem und/oder fremdenfeindlichem Hintergrund;
  • gewalttätige Handlungen, Beleidigungen, Drohungen oder Erpressungen gegenüber anderen Gästen oder Mitarbeiter*innen der Lagerhalle, ebenso wie die Verwendung von rassistischen und / oder rechtsradikalen Symbolen, Zeichen und Sprüchen. Die Verwendung von verbotenen nationalsozialistischen Symbolen und Texten werden zur Anzeige gebracht.
  • jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich);
  • dass nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw., das Anbringen von Aufklebern aller Art;
  • die Verunreinigung der Räumlichkeiten oder des Außenbereichs sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden.

Jugendschutz
In der Lagerhalle gilt das Jugendschutzgesetz. Die Lagerhalle ist als Träger der Jugendhilfe anerkannt. Sind die Veranstaltungen nicht speziell für Kinder und Jugendliche ausgewiesen, dann ist vor der Vollendung des 14. Lebensjahres die Begleitung eines Erwachsenen notwendig. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr an haben wie Erwachsene Zutritt. Veranstaltungsbezogene Sonderregelungen bleiben unberührt.

Bei Kinoveranstaltungen sind die jeweiligen Altersfreigaben der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ ausnahmslos bindend.

Einlass zu Veranstaltungen
Mitarbeiter*innen des Betreibers/Veranstalters und das von ihm beauftragte Einlasspersonal sind berechtigt, Kartenkontrollen durchzuführen. Personen, die ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden oder sich in sonstiger Weise unberechtigt in den Veranstaltungsräumen aufhalten, haben unverzüglich das Gebäude zu verlassen.

Bei bestuhlten Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht für Karteninhaber*innen kein Anrecht auf zusammenhängende Sitzplätze.

Über die Möglichkeiten für einen verspäteten Einlass in die Veranstaltungsräume entscheidet der jeweilige Veranstalter eigenständig.

Der Aufenthalt von Tieren in Veranstaltungen – mit Ausnahme von Blindenführhunden oder Assistenzhunden – ist mit Rücksicht auf den Tierschutz untersagt.

Beim Einlass kann es vorkommen, dass Taschen, Behältnisse und Kleidung auf ihren Inhalt hin überprüft werden. Wenn Besucher damit nicht einverstanden sind, dass Gegenstände kontrolliert werden, die die Sicherheit der Veranstaltung oder anderer Besucher gefährden könnten, können sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Je nach Art der Veranstaltung kann es vorkommen, dass das Mitbringen von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt ist.

Verhaltensregeln
Personen, die erkennbar stark alkoholisiert sind oder unter Drogeneinwirkung stehen, werden von Veranstaltungen ausgeschlossen, aus den öffentlichen Bereichen und des Gebäudes verwiesen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die jeweilige Veranstaltung.

In der Lagerhalle besteht grundsätzlich Rauchverbot – dieses Verbot erstreckt sich auch auf die sogenannten E-Zigaretten sowie auf Shishas. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien gestattet.

Alle Einrichtungen des soziokulturellen Zentrums Lagerhalle sind pfleglich und schonend zu benutzen. In der Lagerhalle hat sich jede Person so zu verhalten, dass keine andere geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden durch Besucher*innen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz verlangt. Die Fluchtwege sind jederzeit und ausnahmslos freizuhalten.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände;
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind;
  •  Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente;
  • Drogen;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches oder menschenverachtendes Propagandamaterial.

Lautstärke bei Musikveranstaltungen
Die Besucher*innen werden darauf hingewiesen, dass bei Musikveranstaltungen dauerhafte Schädigungen der Hörleistung eintreten können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere das Tragen von „Ohrstöpseln“ oder vergleichbarem Gehörschutz. Unser Einlass- und Thekenpersonal hält gerne für Sie Gehörschutzstöpsel bereit.

Fotografie und Filmaufnahmen
Das Mitbringen von Aufnahmegeräten für Film, Ton- und/oder Bilder in die Veranstaltungsstätten kann veranstaltungsspezifisch, durch gesonderten Aushang, eingeschränkt oder verboten werden.

Fotografieren und Mitschnitte für eine gewerbsmäßige Verwendung bedürfen der Zustimmung der Lagerhalle oder des Veranstalters.

Wenn Mitarbeiter*innen oder Beauftragte der Lagerhalle oder eines Veranstalters oder die Presse Film-, Ton- oder Bildaufnahmen zu Berichterstattung oder Werbezwecken erstellen, dürfen diese Tätigkeiten nicht gestört oder anderweitig beeinträchtigt werden. Mit dieser Hausordnung wird darüber informiert, dass solche Aufnahmen gemacht werden können. Mit dem Betreten der Lagerhalle stimmen Sie zu, dass diese Aufnahmen sowohl für die Berichterstattung als auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

Räumung und Evakuierung
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung oder die Evakuierung des Gebäudes angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Lagerhalle über die ausgewiesenen Notausgänge sofort zu verlassen.

Das Betreten der Lagerhalle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sofern der Schaden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruht.

Hausverbot
Besucher*innen kann ein Hausverbot erteilt werden, wenn ihr Verhalten gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt oder anderweitig das ordnungsgemäße Funktionieren des Kulturzentrums beeinträchtigt. Dies kann beispielsweise bei aggressivem Verhalten, Belästigung anderer Besucher, Vandalismus, Diebstahl oder anderen schwerwiegenden Verstößen der Fall sein.

Ein Hausverbot wird von Mitarbeiter*innen des Betreibers Lagerhalle e.V. oder beauftragten Dritten ausgesprochen. Es gilt für die gesamten Räumlichkeiten der Lagerhalle und für alle von der Lagerhalle durchgeführten Veranstaltungen. Es wird nach Möglichkeit schriftlich erteilt und enthält Informationen über die Gründe für das Verbot. Über die Aufhebung eines Hausverbots entscheidet der Betreiber auf Antrag nach billigem Ermessen.

Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, sind verpflichtet, das Gelände der Lagerhalle unverzüglich zu verlassen. Bei Nichteinhaltung können rechtliche Schritte eingeleitet werden oder die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden angefordert werden.

Bitte wenden Sie sich an unser Personal, wenn Sie Fragen haben. Falls Sie sich durch das Personal oder beauftragte Dritte ungerecht behandelt fühlen, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung.
Telefon: 0541/338740
E-Mail: info@lagerhalle-os.de.

Osnabrück, im April 2024

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